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Notizbuch auf dem Tisch

 Arbeitsrecht am Sielwall 

Immer für Sie da

Wir übernehmen jegliche Verhandlung für Sie, so dass Sie sich um nichts kümmern müssen! Insbesondere im laufenden Arbeitsverhältnis gibt es jedoch Konstellationen, in denen Sie möglicherweise das Arbeitsverhältnis nicht durch die Beauftragung einer Anwältin belasten wollen. Auf Wunsch formulieren wir rechtssichere Schreiben oder Vertragsklauseln - und Sie führen die Verhandlung im eigenen Namen.

Unsere Expertin für Arbeitsrecht

Frau Köslich ist die Expertin für arbeitsrechtliche Fragen und schloss beide Examina mit dem Schwerpunkt Arbeit und Soziales ab. Vor der Eröffnung ihrer eigenen Kanzlei im Viertel  leitete sie die Arbeitsrechtsabteilung einer mittelständischen Kanzlei in Bremen. Frau Köslich ist Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Rechtliche Erstberatung

In der Regel ca. 45 Minuten

159 €

 Unsere Expertin 

Norina Köslich

 Fachanwältin für Arbeitsrecht 

0421 54875620

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Tätigkeitsfelder
Abfindung

 Abfindung 

Abfindungsanspruch nach Kündigung

Wir sind die Expertinnen für Abfindungen in Bremen! Aufgrund langjähriger Erfahrung im Arbeitsrecht holen wir das Beste aus Ihrer Kündigung heraus. 

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur selten. Häufig bestehen jedoch Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Kündigung. Dies wird dann durch Zahlung einer Abfindung kompensiert.

 

Höhe der Abfindung

Als grobe Faustformel für die Abfindung gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Durch Verhandlungsgeschick und Prozesstaktik erreichen wir jedoch regelmäßig ein besseres Ergebnis für unsere MandantInnen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen die Chancen auf eine Abfindung geringer sind. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie noch keine sechs Monate im Unternehmen beschäftigt waren. Wir prüfen für Sie, welche Abfindung in Ihrem Fall realistisch ist.

 

Kündigungsschutzklage nicht immer notwendig

Eine Kündigungsschutzklage ist übrigens nicht immer von Nöten. Unter Umständen lässt sich eine Abfindung auch im Rahmen eines Aufhebungsvertrages oder einer außergerichtlichen Streitbeilegung vereinbaren. Dies kann Nerven und Geldbeutel entlasten.

 

 Abmahnung 

Abmahnung

Eine Abmahnung kann eine Kündigung vorbereiten oder das weitere Fortkommen im Unternehmen hindern. Sie haben deshalb die Möglichkeit, eine Gegendarstellung in die Personalakte aufnehmen zu lassen oder die Abmahnung gerichtlich zu überprüfen. Hier ist aber Taktik gefragt! Unter Umständen kann es nämlich ratsam sein, die Abmahnung hinzunehmen. Sollte es später zu einer Kündigung kommen, kann man auch zu diesem Zeitpunkt gegen die Abmahnung vorgehen. Formfehler seitens des Abmahnenden können nun nicht mehr geheilt werden. Eine Frist läuft für die Überprüfung nicht. 

 

Wir schauen uns Ihre Situation genau an und finden gemeinsam die beste Lösung. Vereinbaren Sie dazu gern einen Termin zur Erstberatung.

Abmahnung
Zeugnis

 Arbeitszeugnis 

 

Arbeitszeugnis

Sie haben einen Rechtsanspruch auf die Erteilung eines wohlwollenden Arbeitszeugnisses. Dieses stellt wichtige Weichen für das weitere Berufsleben. Leider sind Arbeitszeugnisse für Nichtjuristen häufig nicht ohne Weiteres verständlich. Hier haben sich viele Codes etabliert.

 

Die Fallstricke im Arbeitszeugnis

Zutreffende Tätigkeitsbeschreibung - Ihre potentielle Arbeitgeberin wird besonders interessieren, welche beruflichen Erfahrungen Sie bereits gesammelt haben. Hier ist es wichtig, dass alle relevanten Tätigkeiten aufgelistet sind. Auch sollten keinesfalls unnötig banale Aufgaben genannt werden. Dies suggeriert, dass Sie schon mit einfachsten Tätigkeiten überfordert waren.

 

Inhaltliche Bewertung - Auf die Beschreibung der Tätigkeit folgt in der Regel eine inhaltliche Bewertung Ihrer Arbeit und Ihres Verhaltens. Hier sollte die Vollständigkeit der üblichen Bewertungsdisziplinen überprüft werden. Auch das Ausbleiben einer bestimmten Bewertung lässt Rückschlüsse zu. Die Bewertung als solche sollte natürlich ebenfalls in den Blick genommen werden.

 

Abschlussklausel - Sie haben das Recht auf eine wohlwollende Abschlussformulierung. Aus dieser lässt sich in der Regel entnehmen, auf wessen Wunsch das Arbeitsverhältnis endete. Auch sollte das Arbeitszeugnis gute Wünsche für die Zukunft erhalten. Insbesondere hier kommt es auf die Feinheiten der Formulierung an.

 

Wir prüfen Ihr Arbeitszeugnis im Rahmen der Erstberatung

Im Rahmen einer Erstberatung können wir die Prüfung des Zeugnisses vornehmen. Danach können Sie entscheiden, ob Sie gegen das Zeugnis vorgehen möchten. In der Regel wird der Arbeitgeber zunächst schriftlich aufgefordert, das Arbeitszeugnis zu ändern. Sollte dies keinen Erfolg bringen, können wir vor Gericht die Änderung des Arbeitszeugnisses erstreiten.

 

Sollten Sie noch gar kein Arbeitszeugnis erhalten haben, werden wir Ihren Arbeitgeber schriftlich auffordern und gegebenenfalls Klage erheben.

 Aufhebungsvertrag 

 

Rechtssicherheit durch den Aufhebungsvertrag

Ein Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis einvernehmlich. Gegenüber einer Kündigung hat ein Aufhebungsvertrag viele Vorteile: Die Parteien können auch ohne gerichtliche Verhandlung eine Abfindung vereinbaren oder sich über weitere Punkte wie Zeugnis, variable Vergütung, Resturlaub und Überstunden einigen. So herrscht Rechtsfrieden und Sie erleben nach Beendigung keine bösen Überraschungen.

 

Versteckte Klauseln und drohende Sperrzeit

Allerdings ist bei der Schließung von Aufhebungsverträgen Vorsicht geboten! So können sich Klauseln im Vertrag verstecken, welche erst auf den zweiten Blick nachteilig sind. Es droht in bestimmten Konstellationen eine Sperrzeit durch die Agentur für Arbeit. Unter Umständen ist durch eine Kündigungsschutzklage auch eine höhere Abfindung zu erreichen.

 

Wir gestalten Ihren Aufhebungsvertrag

Sie möchten die Initiative ergreifen und einen Aufhebungsvertrag anbieten? Die Gegenseite hat Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorgelegt? Wir beraten Sie im Hinblick auf den idealen Aufhebungsvertrag und handeln für Sie die bestmöglichen Konditionen aus! Falls Sie die Verhandlungen lieber selbst führen möchten, beraten wir Sie im Hintergrund und formulieren rechtssichere Klauseln für Sie.

Aufhebungsvertrag

 

 Befristung 

 

Befristung

Sachgrundlose Befristungen von Arbeitsverträgen sind in Deutschland grundsätzlich möglich. Hier müssen aber einige Formalitäten beachtet werden. Auch kann eine sachgrundlose Befristung nicht beliebig wiederholt werden. 

 

Wir überprüfen für Sie die Rechtmäßigkeit Ihres Arbeitsvertrages. Sollte die Befristung nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechen, gilt der Vertrag als unbefristet geschlossen. Die unbefristete Anstellung lässt sich auch gerichtlich feststellen.

 Elternzeit 

 

Elternzeit

In Hinblick auf die Elternzeit ergeben sich immer wieder arbeitsrechtliche Probleme. Wir beraten Sie gern im Rahmen der Erstberatung, damit Sie eine schöne und reibungslose Elternzeit erleben können. Bei akuten Problemen setzen wir Ihr Recht durch!

 

 Home-Office 

 

Home-Office

Die Arbeit im Home-Office kann helfen, die Belastungen für ArbeitnehmerInnen zu verringern und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern.

 

Bei allen Vorzügen des Home-Offices sind jedoch auch rechtliche Aspekte zu beachten. Wer stellt die Betriebsmittel? Wer bezahlt die Stromrechnung? Wie kann man eine zuverlässige Zeiterfassung schaffen? Auch das Thema Datenschutz muss beim Thema Home-Office zwingend mitgedacht werden. Wir helfen Ihnen bei der Etablierung einer rechtssicheren Home-Office-Praxis und stehen Ihnen im Streitfall zur Seite. Für UnternehmerInnen erarbeiten wir auch vollumfängliche Konzepte, sehen Sie hierzu unsere Unternehmensberatung “New Work”.

Befristung
Elternzeit
Home-Ofiice

 

 

 Kündigung 

 

Der Kündigungsschutz

Eine Kündigung ist meist ein sehr einschneidendes Ereignis. Daher ist sie nach deutschem Arbeitsrecht nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich. Der Grund der Kündigung muss betriebs-, verhaltens-, oder personenbedingt sein. Zusätzlich gibt es eine Menge weiterer Faktoren, die vor einer Kündigung schützen (Schwangerschaft, Schwerbehinderung, Betriebsratsmitgliedschaft…). Natürlich müssen auch die entsprechenden Formalitäten gewahrt bleiben!

 

Die Kündigungsschutzklage

Sie haben die Möglichkeit, im Rahmen einer Kündigungsschutzklage gegen eine Kündigung vorzugehen. Das zuständige Arbeitsgericht entscheidet dann, ob die Kündigung wirksam ist. Sollte das Gericht die Kündigung für unwirksam halten, dürfen Sie weiter arbeiten. In der Praxis ist es häufig jedoch so, dass auch die gekündigte Person nicht weiter arbeiten möchte. Dann bietet sich als Lösung an, einen gerichtlichen Vergleich (Vertrag) zu schließen. Auf Grundlage dieses Vergleiches wird dann in der Regel eine Abfindung gezahlt.

 

Die Abfindung

Als grobe Faustformel für die Abfindung gilt: ein halbes Netto-Monatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Durch Verhandlungsgeschick und Prozesstaktik erreichen wir jedoch regelmäßig ein besseres Ergebnis für unsere MandantInnen.

Es gibt aber auch Fälle, in denen die Chancen auf eine Abfindung geringer sind. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Sie noch keine sechs Monate im Unternehmen beschäftigt waren. Wir prüfen für Sie, welche Abfindung in Ihrem Fall realistisch ist.

 

 !Achtung - eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen erhoben werden! 

 

Kündigung

 

 Kollektives Arbeitsrecht 

 

Kollektives Arbeitsrecht

Wir beraten auch Betriebs- und Personalräte. Sprechen Sie uns gern für eine individuelle Vereinbarung an!

 

 Lohnzahlung 

Lohnzahlung

Das Gehalt kommt zu spät oder bleibt ganz aus? Hier ist schnelles Handeln gefragt! Insbesondere durch die Auswirkungen der Coronakrise besteht ein erhöhtes Insolvenzrisiko vieler ArbeitgeberInnen. Üblicherweise fordern wir die Gegenseite zunächst unter Fristsetzung zur Zahlung auf. Im nächsten Schritt machen wir das Gehalt gerichtlich geltend.

 

 Tarifvertrag 

 

Tarifvertrag

Tarifverträge sind essentiell, um einen Ausgleich zwischen ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen zu schaffen. Jedoch ergeben sich in der Praxis durch die Komplexität und Vielfalt der Tarifverträge häufig Probleme. Wir beraten zu allen relevanten Fragen wie Eingruppierung, Tariflohn und Zuständigkeiten.

 

 Überstunden 

Überstunden

Überstunden sind grundsätzlich zu vergüten. Klauseln im Arbeitsvertrag, wonach Überstunden pauschal abgegolten sind, sind nur in sehr engen Grenzen zulässig. Allerdings treffen ArbeitnehmerInnen auch weitreichende Darlegungslasten, wenn sie die Überstunden gerichtlich geltend machen.

 

Wir beraten Sie und machen Ihre Überstundenvergütung für Sie geltend!

 

 Versetzung 

 

Versetzung

Eine Versetzung - ob örtlich oder sachlich - ist ein tiefgreifender Einschnitt in Berufs- und häufig auch Privatleben. Ob sie rechtmäßig ist, hängt in der Regel von der Ausgestaltung des Arbeitsvertrages ab. Wir prüfen Ihren Fall und leiten die notwendigen Schritte ein!

 

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