Kontakt
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Rechtsanwältinnen in Bürogemeinschaft Köslich Dunker & Kolleg:innen
Norina Köslich | Jacqueline Dunker | Camille Grupe | Gülay Kolbadi
Ostertorsteinweg 4-5 28203 Bremen
E-Mail: kanzlei@koeslich-dunker.de
Telefon: 0421 54875620
Fax: 0421 59564801
für Camille Grupe bitte folgende Faxnr. verwenden: 0261 2016183784
Ihr Weg zu uns:
Mit Bus und Bahn:
Die nächste Straßenbahnhaltestelle ist "Sielwall" (Linie 2, 3, 10). Von hier aus sind es nur noch 100 m bis zur Kanzlei! Die Haltestelle "Am Dobben"(Linie 1, 4) ist 500 m entfernt. Die Kanzlei befindet sich im Ärztehaus Medicus im 4. OG (Fahrstuhl vorhanden) direkt neben Rossmann.
Mit dem Auto:
Im Ostertotsteinweg befinden sich kostenpflichtige Parkplätze. Kostenlose Parkmöglichkeiten befinden sich im Sielwall oder den anliegenden Seitenstraßen. Die Parkplatzsituation ist aber sehr von den Uhrzeiten abhängig - wir empfehlen eine Anreise via Bahn oder Rad.
Mit dem Rad:
Wir fahren mit dem Rad zur Arbeit! Abstellmöglichkeiten befinden sich vor der Tür.
Öffnungszeiten
Mo - Fr: 09.00 - 12.30 Uhr
Mo, Di, Do: 14.00 - 18.00 Uhr
Öffnungszeiten:
Mo - Do: 08.30 - 12.30 Uhr
14.00 - 17.30 Uhr
Fr: 08:30 - 14.00 Uhr
Arbeiten in Zeiten von Covid-19 - unser Hygienekonzept
Auch und vor allem in Krisenzeiten ist ein engagierter Rechtsbeistand unerlässlich. Wir sind in dieser Zeit an Ihrer Seite! Selbstverständlich nehmen wir Rücksicht auf Ihre Gesundheit und sind uns auch unserer gesellschaftlichen Verantwortung bewusst.
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Besuch in der Kanzlei
Wir empfangen Sie gerne bei uns in der Kanzlei. Wir verfügen über einen gut belüfteten, großen Konferenzraum. Der große Tisch erlaubt es uns, während der Beratung einen Abstand von mindestens 3 Metern einzuhalten. Desinfektionsmittel und bei Bedarf auch Mund-Nasen-Schutz sind ausreichend vorhanden. Selbstverständlich wird der Meetingbereich nach jeder Beratung gründlich desinfiziert. Auf das Händeschütteln verzichten wir in diesen Zeiten.
2. Fernkommunikationsmittel
Unabhängig von Covid-19 beraten wir Sie auch gerne über Telefon, E-Mail oder Videotelefonie. Ein persönliches Erscheinen ist zur Bearbeitung Ihres Falles in der Regel nicht erforderlich. Die Unterzeichnung der Vollmacht und der Austausch der Unterlagen kann digital oder auf dem Postwege erfolgen. Dank digitaler Aktenführung und dem Einsatz moderner Kanzleisoftware können wir dann aus der Ferne Ihren Fall voran bringen!
3. Gerichtstermine
Häufig ist auch ein persönliches Erscheinen vor Gericht nicht notwendig. Dies entscheidet das Gericht im Einzelfall. Sollten Sie persönlich geladen werden - aber aus Angst vor Ansteckung oder Terminverhinderung nicht kommen können - beantragen wir für Sie bei Gericht die Entbindung vom persönlichen Erscheinen.