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Klagemauer

 Bau- und Architektenrecht 

 

 Bau- und Architektenrecht aus Bremen 

Wir beraten Sie umfassend

Ob bei Problemen mit der Baugenehmigung, Baumängeln oder Architektenvertrag - wir beraten Sie gerne in allen rechtlichen Aspekten rund um das wichtige Thema Bauen!

Das komplexe Rechtsgebiet unterteilt sich in das öffentliche und private Baurecht. Um Ihre Interessen bestmöglich durchzusetzen, haben wir uns auf beide Teilgebiete spezialisiert und betreuen Ihren Fall umfassend, transparent und stets auf Ihr konkretes Begehren ausgerichtet.

Wer baut, hat oft keine Zeit für einen langwierigen Rechtsstreit

Wir forcieren daher mit vollem Engagement eine schnelle und außergerichtliche Einigung, sodass Sie Ihr Bauvorhaben schnellstmöglich voranbringen können. Hierbei steht eine praxisgerechte Lösung im Fokus, die wir mit Argumentationsgeschick zu Ihren Gunsten umsetzen. 

Sollte ein Rechtsstreit doch einmal erforderlich werden, vertreten wir Ihre Rechte selbstverständlich auch vor Gericht verhandlungssicher und kompetent. Wir begleiten Ihren Fall von Anfang bis Ende!

 Unsere Expertin 

Jacqueline Dunker

 Rechtsanwältin 

0421 54875620 

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 Tätigkeitsfelder 

Öffentliches Baurecht

Durchsetzung von Baugenehmigungen

Bauplanungs-/ordnungsrecht

Architektenrecht
 

Privates Baurecht

Prüfung Bauverträge

Geltendmachung von Baumängelrechten

Nachbarrecht
 

Tätigkeitsfelder
Öffentliches Baurecht

 

 Öffentliches Baurecht 

Bauordungs- und Bauplanungsrecht aus Bremen

Das öffentliche Baurecht unterteilt sich in Bauordnungs- und Bauplanungsrecht und regelt die öffentlich-rechtlichen Anforderungen an ein Bauvorhaben. Festgelegt wird vor allem wo, wie und was gebaut werden darf. Während das Bauplanungsrecht die Bodennutzung regelt, also flächenbezogen ist, normiert das Bauordnungsrecht des jeweiligen Landes die Anforderungen an eine konkrete bauliche Anlage und ist damit objektbezogen. 

Vom abgelehnten Bauantrag bis zur Abrissverfügung - wir klären auf!

Insbesondere dem öffentlichen Baurecht zugeordnet ist das Baugenehmigungsverfahren, wobei sowohl bauplanungs-, als auch bauordnungsrechtliche Vorschriften zu beachten sind. Bei der Fülle der Normen aus Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung und der jeweiligen landesrechtlichen Bauordnung verliert ein Laie schnell den Überblick. Um finanzielle Schäden oder gar eine Nutzungsuntersagung/Abrissverfügung zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sich schon im Vorfeld eines Bauvorhabens rechtliche Unterstützung zu suchen. Wir beraten Sie gerne bereits in diesem vorgelagerten Genehmigungsverfahren, damit der Verwirklichung Ihres Bauprojekts keine rechtlichen Probleme im Wege stehen!

Auch die bloße Nutzungsänderung eines Gebäudes kann baurechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Hier ist es daher ebenfalls ratsam, sich frühzeitig rechtlichen Rat zu suchen, um rechtssicher agieren zu können und keine vermeidbaren Konflikte entstehen zu lassen. 

Sprechen Sie uns gerne an - ob vorgelagert vor einem Bauantrag, bei dessen Ablehnung oder einer Nutzungsuntersagung - wir beraten Sie umfassend und übernehmen gerne jegliche Korrespondenz mit der jeweiligen Behörde, den Nachbarn oder anderen Beteiligten.

Privates Baurecht

 

 Privates Baurecht 

Rechtsverhältnisse zwischen den Baubeteiligten

Aufbauend auf dem Zivilrecht regelt das private Baurecht die Rechtsverhältnisse zwischen den Baubeteiligten untereinander. Vom Bauträger- über Architekten- bis zum Vertrag über einzelne Werkleistungen. Hier gibt es eine Vielzahl von Normen kann es zu rechtlichen Problemstellungen kommen, die schnell und effektiv gelöst werden sollen.

 

Bauvertrag

Der Bauvertrag regelt das Rechtsverhältnis zwischen der auftraggebenden Privatperson und den mit der Bauplanung und -ausführung befassten Personen. Dieser Vertrag basiert vor allem auf dem Bau- und Werkvertragsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches und wird oftmals ergänzt durch die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB).

Konflikte zwischen den Beteiligten ergeben sich hierbei insbesondere im Hinblick auf die Fertigstellung des Bauwerks, bestehende Baumängel, der Vergütungshöhe oder sogar der Kündigung des Bauvertrags. 

 

Für Sie da - im Prozess oder nur beratend

Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei all diesen Problem zur Seite, machen Ihre Rechte geltend und übernehmen jegliche Korrespondenz für Sie. 

Es gibt jedoch insbesondere im laufenden Bauvertrag Konstellationen, in denen man die Fertigstellung des Bauwerks nicht durch die Beauftragung einer Anwältin belasten will. Auf Wunsch formulieren wir daher rechtssichere Schreiben oder Vertragsklauseln - und Sie führen die Verhandlung im eigenen Namen.

Nachbarrecht

 

 

 Nachbarrecht 

Nachbarrecht aus Bremen

Das Nachbarrecht regelt die zivilrechtlichen Angelegenheiten zwischen den benachbarten GrundstückseigentümerInnen und stellt eine Reihe von Rechten und Pflichten für diese auf. Insbesondere Grenzregelungen, Wegerechte, Überhang von Ästen oder erhebliche Lärmbeeinträchtigungen spielen hierbei eine Rolle und führen nicht selten zu Konflikten. 

Während viele Bundesländer, wie auch Niedersachsen, ein Orientierung gebendes Nachbarrechtsgesetz beschlossen haben, gibt es ein solches Gesetz in Bremen nicht. Die Gerichte greifen hier vor allem auf Rechtsprechung und andere Landesgesetze/-verordnungen zurück, sodass ein Überblick im Bremer Nachbarrecht als Laie nur schwer möglich ist. Wir helfen Ihnen gerne weiter, wenn Sie sich in einer Konfliktsituation mit Ihren Nachbarn befinden oder beraten Sie präventiv dahingehend, was rechtlich auf Ihrem oder dem benachbarten Grundstück möglich ist. 


 

Schlichten statt Streiten - Mediation in Bremen

Das Nachbarrecht geht oft mit starken Emotionen einher, welche im Rahmen eines Prozesses meist noch weiter hochkochen. Gerade vor dem Hintergrund, dass die Beteiligten weiterhin benachbart bleiben, ist aber ein zukunftsorientiertes Handeln, bei dem jeder sich gehört fühlt, sinnvoll. 

Wir bieten Ihnen daher die Möglichkeit einer Mediation an, damit der Nachbarschaftskonflikt nicht zu einem kostenintensiven Rechtsstreit führt. Dabei moderieren wir zwischen den Konfliktparteien und arbeiten die jeweiligen Wünsche heraus, um den Streit auf Augenhöhe zu schlichten. Unser Ziel ist es dabei, Ihr nachbarschaftliches Zusammenleben mit beidseitigen Regeln zu entlasten um weitere Konflikte für die Zukunft zu vermeiden. 

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